Fragen und Antworten

Wir geben Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Pikett Strafverteidigung sowie zur Rechtsvertretung mit Pikett-Anwältinnen und Pikett-Anwälten. Zudem erläutern wir die eigenen Rechte sowie Kosten für die Rechtsvertretung und klären im Umgang mit Behörden auf.

Pikett Strafverteidigung

Was ist Pikett Strafverteidigung

Pikett Strafverteidigung bietet professionelle Rechtsvertretung für beschuldigte sowie verhaftete Personen. Pikett Strafverteidigung ist unter der Telefonnummer 044 201 00 10 an 365 Tagen während 24 Stunden erreichbar und stellt einen anwaltlichen Beistand.

Wer steht hinter Pikett Strafverteidigung?

Pikett Strafverteidigung zählt rund 500 Anwältinnen und Anwälte aus dem Grossraum Zürich, die Beschuldigte oder Verhaftete im Strafverfahren begleiten. Der private Verein steht unter dem Patronat des Zürcher Anwaltsverbands sowie der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich

Rechtsbeistand mit Pikett Strafverteidigung

Wer kann sich an Pikett Strafverteidigung wenden und wie?

An Pikett Strafverteidigung können sich Personen wenden, die einer Straftat beschuldigt werden oder verhaftet wurden. Stellvertretend können auch Angehörige, Freunde oder Bekannte mit Pikett Strafverteidigung Kontakt aufnehmen. Wählen Sie die Telefonnummer 044 201 00 10 – Sie werden direkt mit einer Pikett-Anwältin oder einem Pikett-Anwalt verbunden.

Wie kann mir Pikett Strafverteidigung helfen?

Die Pikett-Anwältin oder der Pikett-Anwalt kontaktiert sofort die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft und nimmt Einsicht in Ihre Akten. Als Ihre Rechtsvertretung klärt sie oder er ab, ob die Anordnung Ihrer Untersuchungshaft zulässig ist und vertritt Sie in einem allfälligen Strafverfahren.

Eigene Rechte

Was ist ein «Anwalt der ersten Stunde» und warum braucht es diesen?

Mit dem «Anwalt der ersten Stunde» haben beschuldigte Personen schon vor der ersten Einvernahme durch die Polizei das Recht, einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen. Die Gefahr, dass Aussagen gemacht werden, die später zum Nachteil der beschuldigten oder verhafteten Person ausgelegt werden, wird so verringert.

Welche Rechte hat eine beschuldigte oder verhaftete Person?

Beschuldigte oder Verhaftete haben das Recht, den Grund für die Anschuldigungen zu erfahren, jede Aussage zum Vorwurf sowie zur Person zu verweigern und jederzeit eine Anwältin oder einen Anwalt zu beantragen. Falls notwendig, darf eine Übersetzerin oder ein Übersetzer verlangt werden.

Kosten einer Verteidigung

Wie sehen die Kosten für eine Pikett-Anwältin oder einen Pikett-Anwalt aus?

Jeder Strafprozess verursacht Kosten. Dies sollte beschuldigte oder verhaftete Personen jedoch nicht daran hindern, eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Grundsätzlich hängen die Kosten davon ab, ob es sich um eine erbetene oder amtliche Verteidigung handelt.

Was ist eine erbetene Verteidigung?

Bei der erbetenen Verteidigung beauftragt die beschuldigte oder verhaftete Person eine Rechtsvertretung ihrer Wahl (Wahlverteidigung). Unabhängig davon, ob es sich um einen Bagatellfall oder ein Schwerstdelikt handelt, zahlt hierbei die beschuldigte Person die Kosten selbst. Kommt es jedoch zu einem Freispruch oder wird das Strafverfahren eingestellt, hat die beschuldigte bzw. verhaftete Person in der Regel Anspruch darauf, dass der Staat ihr die Kosten der Wahlverteidigung ersetzt.

Was ist eine amtliche Verteidigung?

Sind die Vorwürfe gegen eine beschuldigte oder verhaftete Person besonders schwer oder dauert die Untersuchungshaft länger als 10 Tage an, muss der Beschuldigte notwendig durch einen Verteidiger vertreten werden. In diesem Fall hat die beschuldigte oder verhaftete Person – wie bei der erbetenen Verteidigung – die Möglichkeit, eine Rechtsvertretung ihrer Wahl zu beauftragen. Zieht die beschuldigte oder verhaftete Person nicht selber einen frei gewählten Verteidiger bei, so organisiert der Staat eine Rechtsvertretung. Dies nennt man amtliche Verteidigung.

Anspruch auf eine amtliche Verteidigung hat man auch, wenn man nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um selbst einen Verteidiger zu finanzieren und eine Verteidigung zur Wahrung der Interessen geboten ist. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen wäre.

Hat der Beschuldigte zu wenig Geld, um die Verteidigung selber zu zahlen, muss der Staat eine amtliche Verteidigung vorfinanzieren. Erfolgt ein Freispruch oder wird das Strafverfahren eingestellt, werden die Kosten der amtlichen Verteidigung in der Regel vom Staat getragen. Wird die beschuldigte Person verurteilt, muss sie die Kosten dem Staat ersetzen, sobald ihre wirtschaftlichen Verhältnisse dies erlauben.

Umgang mit Behörden

Welche Pflichten haben Behörden gegenüber beschuldigten Personen?

Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, die beschuldigte oder verhaftete Person bereits vor der ersten Einvernahme in einer ihr verständlichen Sprache über die eigenen Rechte aufzuklären. Zudem muss die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft der beschuldigten oder verhafteten Person den Anruf bei Pikett Strafverteidigung ermöglichen.