Für Behörden

Partnerschaftlich zusammenarbeiten: Pikett Strafverteidigung unterstützt die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich bei der Umsetzung und Durchsetzung des Anspruches beschuldigter Personen auf eine Anwältin oder einen Anwalt der ersten Stunde im Sinne von Art. 159 StPO.

Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte erreichen unter der Nummer 044 201 00 10 jederzeit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sofort die Verteidigung von beschuldigten Personen übernehmen können.

Täglich stehen fünf Anwältinnen oder Anwälte für Pikett Strafverteidigung im Einsatz. Beim Pikettdienst eingehende Telefonanrufe gehen direkt bei den zuständigen Rechtsanwälten ein. Kann ein Anruf nicht entgegengenommen werden, so wird dieser automatisch weitergeleitet.

Sollten sich beim Aufbieten eines Rechtsanwalts Schwierigkeiten ergeben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Vereins.