Was tun im Falle einer Verhaftung

Wer verhaftet oder beschuldigt wird, kann sich an Pikett Strafverteidigung wenden:

Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern und jederzeit einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, Sie vor der ersten Einvernahme über diese Rechte aufzuklären.

Wählen Sie 044 201 00 10 – Sie werden rund um die Uhr direkt mit einer Anwältin oder einem Anwalt von Pikett Strafverteidigung verbunden. Es ist Pflicht der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft, Ihnen diesen Anruf zu ermöglichen.

Die Pikett-Anwältin oder der Pikett-Anwalt kontaktiert sofort die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft und nimmt Einsicht in Ihre Akten. Als Ihre Rechtsvertretung klärt sie oder er ab, ob die Anordnung Ihrer Untersuchungshaft zulässig ist und vertritt Sie in einem allfälligen Strafverfahren.

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