Pikett Strafverteidigung

Selbstdeklaration (Eintragung in die Pikettliste im Jahr 2022)

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Gemäss dem vom Vorstand erstellten und der Mitgliederversammlung bewilligten «Formular Selbstdeklaration» verpflichten sich Anwältinnen und Anwälte, die sich auf der Pikettliste befinden, sich im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts regelmässig weiterzubilden (im Durchschnitt mindestens 4 Stunden pro Jahr oder 12 Stunden innerhalb von drei Jahren, vgl. a. Merkblatt Selbstdeklaration).

Sie haben sich im Jahr 2022 in die Pikettliste eintragen lassen, weshalb wir Sie einladen hier die Selbstdeklaration zu erneuern und die besuchten Weiterbildungen bis am 31. Dezember 2025 einzutragen.

Bitte beachten Sie: Eine ungenügende Selbstdeklaration hat die Streichung von der Pikettliste zur Folge.

Wir danken Ihnen für Ihren geschätzten Einsatz als Anwältinnen und Anwälte der ersten Stunde und wünschen Ihnen einen hoffentlich nicht allzu stressigen Jahresendspurt.

Freundliche und kollegiale Grüsse

Vorstand des Vereins Pikett Strafverteidigung